Als im Familienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei beraten wir unsere Klienten fachkundig in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten und unterstützen beim Verfassen und Überprüfen von Vereinbarungen. Wo es für die Interessenwahrung notwendig ist, führen wir für unsere Klienten auch Gerichtsverfahren.

Wir befassen uns dabei insbesondere mit den nachfolgenden Themen:

  • Scheidungs- und Trennungsvereinbarung
  • Ehescheidung und Ehetrennung
  • Eheschutzmassnahmen und andere vorsorgliche Massnahmen
  • Abänderung von Scheidungsurteilen
  • Alimente bzw. Unterhaltsbeiträge
  • Güterrecht / Vermögen
  • Zuweisung Haus / Wohnung
  • Aufteilung Pensionskassenguthaben
  • Obhuts- und Sorgerecht
  • Kindsvertretungen / Verfahrensbeistandschaften
  • Eheverträge