Das Inkasso von Forderungen und die Durchsetzung der Erfüllung von Verträgen ist eine weitere Kernkompetenz unserer Kanzlei. Durch ein rasches und konsequentes Vorgehen gegen Schuldner, gegebenenfalls vor sämtlichen gerichtlichen Instanzen und bei Betreibungs- und Konkursämtern, setzen wir die Interessen unserer Klienten durch.

Wenn unsere Klienten im Rahmen eines Konkursverfahrens Forderungen geltend machen wollen, können wir unsere Klienten zur Interessenwahrung beraten und vertreten. Wir beantragen bei Gericht die entsprechenden Verfahren, die unseren Klienten erlauben, die Geschäftstätigkeit zurückzufahren, wirtschaftlich zu überleben und Gläubigerschutz zu erhalten.

Wir beraten und vertreten Einzelpersonen und Unternehmen im Betreibungs-, Konkurs- und Nachlassverfahren und führen die damit im Zusammenhang stehenden Verfahren vor Gerichten und Behörden.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Beratung und Vertretung im Verkehr mit den Zwangsvollstreckungsbehörden
  • Beratung und Vertretung bei Arrestverfahren und bei Arrestprosequierungen
  • Vertretung in Rechtsöffnungsverfahren
  • Rückführung der dem Schuldnervermögen entzogenen Werte (Schenkungs-, Überschuldungs- und Absichtsanfechtung)
  • Geltendmachung von Geld- oder Sicherstellungsansprüchen (Widerspruchsklagen, Aussonderungs- und Kollokationsprozesse)
  • Beratung und Vertretung bei der Abwehr unberechtigter Forderungen