Die Erstellung von Verträgen sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Ein flüchtig redigierter Vertrag verursacht vielfach Probleme, die bereits an der Quelle, d.h. vor Vertragsabschluss, durch eine entsprechende juristische Beratung verhindert werden können.

Wir beraten Einzelpersonen und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug bzw. bei der Durchsetzung von Verträgen. Ferner prüfen und redigieren wir alle Arten von Verträgen, insbesondere

  • Kaufverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Darlehensverträge
  • Kreditverträge
  • Arbeitsverträge
  • Werkverträge
  • Treuhandverträge
  • Mäkler-, Agentur-, Kommissions-, Fracht- und Speditionsverträge
  • Bürgschafts-, Garantie-, Pfand-, Sicherungs-, Hinterlegungsverträge
  • Gesellschafts- und Aktionärbindungsverträge
  • Konkubinats-, Ehe-, Erb-, Erbverzichts- und Erbteilungsverträge

Im Weiteren vertreten wir unsere Klienten im Schadensfall aus ausservertraglicher Haftung.

Dabei befassen wir uns mit:

  • Geschäftsherrenhaftung
  • Grund- und Werkeigentümerhaftung
  • Haftungsfällen aus unerlaubten Handlungen
  • Haftungsfällen bei Sachschäden
  • Haftungsfällen bei Körperverletzungen
  • Haftungsfällen bei Sportunfällen
  • Haftungsfällen bei Persönlichkeitsverletzungen