Im Verwaltungsrecht begegnen sich staatliche Organisationen (Bund, Kanton und Gemeinden) und Private. Wir begleiten und vertreten Gemeinwesen und öffentlich-rechtliche Institutionen, Unternehmen und Private auf allen Ebenen (Bund, Kanton und Gemeinden) insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen
- Ausarbeitung von Grundordnungen (Baugesetz, Zonenpläne etc.) von Gemeinden
- Ausarbeitung von Quartierplänen
- Erlass oder Anfechtung von Verfügungen
- Verfassen von Bauentscheiden oder Baueinsprachen, Beschwerden gegen Entscheide von Baubehörden
- Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Staatshaftung und Enteignung
- Öffentliches Vergaberecht (Submission)
- Erarbeitung und Änderung von organisationsrechtlichen Grunderlassen
- Organisation von Organen/Behörden, von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Festlegung von Aufgaben und Befugnissen von Organen / Behörden