Im Verwaltungsrecht begegnen sich staatliche Organisationen (Bund, Kanton und Gemeinden) und Private. Wir begleiten und vertreten Gemeinwesen und öffentlich-rechtliche Institutionen, Unternehmen und Private auf allen Ebenen (Bund, Kanton und Gemeinden) insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen
  • Ausarbeitung von Grundordnungen (Baugesetz, Zonenpläne etc.) von Gemeinden
  • Ausarbeitung von Quartierplänen
  • Erlass oder Anfechtung von Verfügungen
  • Verfassen von Bauentscheiden oder Baueinsprachen, Beschwerden gegen Entscheide von Baubehörden
  • Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Staatshaftung und Enteignung
  • Öffentliches Vergaberecht (Submission)
  • Erarbeitung und Änderung von organisationsrechtlichen Grunderlassen
  • Organisation von Organen/Behörden, von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Festlegung von Aufgaben und Befugnissen von Organen / Behörden